Wirtepatent in der Schweiz – alle Kantone im Überblick
Die meisten Schweizer Kantone verlangen für die Führung eines Gastronomiebetriebs ein Wirtepatent. Ohne Wirtepatent wird in vielen Kantonen keine Betriebsbewilligung erteilt.
Mit dem Wirtefernkurs bereiten wir Sie flexibel und schnell auf die Wirteprüfung in Ihrem Kanton vor. Wählen Sie einen Kanton aus, um zum passenden Kurs zu gelangen.
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Wirtepatent nach Kanton
Kantonales Wirtepatent
Das Gastgewerbegesetz ist kantonal geregelt. Die meisten Schweizer Kantone verlangen zur Führung eines Gastronomiebetriebs (Restaurant, Café, Imbiss, Bar, Club etc.) einen persönlichen Fähigkeitsausweis für Gastronomie (Wirtepatent) oder eine vergleichbare Ausbildung. Ohne Wirtepatent wird in diesen Kantonen keine Betriebsbewilligung erteilt. Das Wirtepatent wird durch eine Wirteprüfung erlangt.
Die Ausbildung bzw. Prüfung für die Erlangung des Patents ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Mit unseren Kursen erhalten Sie die spezifische Vorbereitung für die Prüfung in Ihrem Kanton. Die meisten Wirtepatente werden zumindest teilweise in anderen Kantonen anerkannt. Kontaktieren Sie uns, falls Sie dazu genauere Informationen wünschen.
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