Zürich und andere Kantone
Das Wirtepatent bzw. der Fähigkeitsausweis für Gastronomie ist kantonal geregelt. In den Kantonen Zürich, Zug, Graubünden, Uri, Schwyz, Glarus, Appenzell Ausserrhoden und Neuenburg wird kein Wirtepatent verlangt.
Wenn Sie einen Betrieb eröffnen oder übernehmen, kann eine Weiterbildung trotzdem sinnvoll sein. Sie lernen, teure Fehler im Betriebsaufbau zu vermeiden und die Augen auf das Wesentliche zu richten.
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Wirtepatent für die ganze Schweiz
Wollen Sie möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt einen Gastronomiebetrieb in einem Kanton mit Wirtepatentpflicht führen? Dann empfehlen wir Ihnen den Wirtefernkurs Schweiz mit Prüfungsort Zürich. Mit dem Wirtepatent Schweiz können Sie in jedem Kanton einen eigenen Gastronomiebetrieb eröffnen.
Sie lernen alles Wichtige für die Eröffnung und das Führen des eigenen Gastronomiebetriebs und erlangen einen schweizweit anerkannten Abschluss.
Grundkurs Gastronomieführung
Der Grundkurs Gastronomieführung ist ein praxisorientierter Kurs für Quereinsteiger, aber auch für Gastronomen, die sich weiterbilden möchten. Der Kurs wird ohne Wirtepatent abgeschlossen, Sie erhalten aber ein Zertifikat, das den Abschluss der Ausbildung bestätigt.
Mit dem Grundkurs lernen Sie alles Wichtige für die Führung eines Gastgewerbebetriebs, ohne dabei den Druck einer Abschlussprüfung zu haben.
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