Wirtepatent Obwalden, Nidwalden, Appenzell Innerrhoden, Schaffhausen
In den Kantonen Obwalden, Nidwalden und Appenzell Innerrhoden wird für die Führung der meisten Gastgewerbebetriebe ein Wirtepatent verlangt.
Im Kanton Schaffhausen wird nur eine Eignungsprüfung verlangt. Wir empfehlen Ihnen trotzdem, sich mit einem Grundkurs auf die Betriebsführung vorzubereiten.
Wirtepatent Obwalden und Nidwalden
In Obwalden und Nidwalden ist für die Führung eines Gastgewerbebetriebes das Wirtepatent nötig. Die Kantone bieten jedoch keine eigenen Prüfungen an. Deshalb empfehlen wir die Wirteprüfung im Kanton Luzern abzulegen. Diese ist in den Kantonen Obwalden und Nidwalden anerkannt.
Wirtepatent Appenzell Innerrhoden
Der Kanton Appenzell Innerrhoden verlangt für die Führung eines Gastronomiebetriebes ein Wirtepatent, bei dem die Themen Lebensmittelhygiene, Recht und Küche geprüft werden. Der Kanton hat aber keine eigene Wirteprüfung, diese muss deshalb in einem anderen Kanton abgelegt werden.
Mit dem Wirtefernkurs Appenzell Innerrhoden bieten wir eine Vorbereitung auf die drei benötigten Modulprüfungen des Wirtepatent Schweiz (Zürich).
Sie können natürlich auch gleich alle sechs Modulprüfungen ablegen und erhalten damit einen Abschluss, welcher in der ganzen Schweiz anerkannt ist.
Schaffhausen
Im Kanton Schaffhausen braucht es für die Führung eines Gastronomiebetriebes keinen persönlichen Fähigkeitsausweis (Wirtepatent) mehr. Es muss jedoch eine Eignungsprüfung abgelegt werden. Diese wird von der Gewerbepolizei abgenommen. Wir bieten für die Eignungsprüfung keinen spezifischen Kurs an.
Falls Sie sich jedoch neben den Themen der Eignungsprüfung in anderen relevanten Bereichen der Gastronomie weiterbilden möchten, ist der Grundkurs Gastronomieführung oder Teile davon das Richtige für Sie.
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