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Alkohol verkaufen – Bestimmungen für die Gastronomie

Sei es Bier, Schnaps oder Cocktails – wenn Sie in Ihrem Gastronomiebetrieb Alkohol ausschenken, müssen Sie einige Bestimmungen beachten. Das betrifft die Werbung, den Import, den Jugendschutz und vor allem den Ausschank.

Hier lesen Sie, welche Bestimmungen in der Schweiz gelten und welche Bewilligung Sie brauchen, um Alkohol zu verkaufen.

Ausschank und Verkauf von Alkohol

Der Handel mit Alkohol ist in der Schweiz im Alkoholgesetz geregelt. In der Schweiz brauchen Sie eine Kleinhandelsbewilligung, um Alkohol zu verkaufen. Dies gilt für Läden und den Verkauf im Internet genauso wie für den Alkoholausschank in Restaurants, Bars und Cafés. Die Kleinhandelsbewilligung müssen Sie bei den kantonalen Behörden beantragen. Wenn Sie einen Gastronomiebetrieb eröffnen, ist die Kleinhandelsbewilligung meist in der Betriebsbewilligung enthalten. Das heisst, Sie müssen keine zusätzliche Bewilligung beantragen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen. Informieren Sie sich direkt bei den kantonalen Behörden, um zu erfahren, welche Bewilligung Sie benötigen, um Alkohol zu verkaufen. In den meisten Fällen müssen Sie ein Wirtepatent besitzen, wenn Sie in Ihrem Gastronomiebetrieb Alkohol ausschenken möchten. Weitere Informationen zum Ausschank von Alkohol finden Sie auch im Gastgewerbegesetz des jeweiligen Kantons.

Der Jugendschutz ist in der Gastronomie immer einzuhalten.

Werbung für Spirituosen

Es gibt in der Schweiz strenge Bestimmungen, welche die Werbung für Spirituosen stark einschränken. Folgende Werbungen für Spirituosen sind verboten:

  • in Radio und Fernsehen
  • in und an öffentlichen Zwecken dienenden Gebäuden oder Gebäudeteilen und auf ihren Arealen (zum Beispiel an Bahnhöfen)
  • in und an öffentlichen Verkehrsmitteln (zum Beispiel an Bussen)
  • auf Sportplätzen sowie an Sportveranstaltungen (zum Beispiel bei Fussballspielen)
  • an Veranstaltungen, an denen vorwiegend Kinder und Jugendliche teilnehmen oder die vorwiegend für diese bestimmt sind (zum Beispiel bei einem Kindermusical)
  • in Betrieben, die Heilmittel verkaufen oder deren Geschäftstätigkeit vorwiegend auf die Gesundheitspflege ausgerichtet ist (zum Beispiel in Apotheken)
  • auf Packungen und Gebrauchsgegenständen, die keine gebrannten Wasser enthalten oder damit nicht im Zusammenhang stehen

Zudem darf nur mit dem Produkt Werbung gemacht werden. In der Werbung dürfen Sie keine Menschen beim Trinken von Spirituosen zeigen. Es dürfen keine Alltagssituationen dargestellt werden, welche Spirituosen enthalten oder darstellen. Bei der Werbung dürfen Sie auch keine Preisvergleiche zwischen verschiedenen Spirituosen machen. Happy Hours mit Spirituosen und die kostenlose Abgabe von alkoholischen Getränken sind verboten. Weiter ist es verboten, alkoholische Getränke als Werbeobjekt oder Preis bei Wettbewerben einzusetzen oder den Konsum von alkoholischen Getränken als Teilnahmebedingung an einem Wettbewerb zu bestimmen.

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Werbung für Bier und Wein

Bei der Werbung für Bier und Wein sind die Bestimmungen in der Schweiz weniger streng als für Spirituosen. Jedoch ist jede Werbung für alkoholische Getränke, die sich speziell an Jugendliche unter 18 Jahren richtet, verboten. Beispiele dafür sind:

  • Orte, die vor allem von Jugendlichen besucht werden
  • Gegenstände, die vor allem vom Jugendlichen verwendet werden

Das Jugendskilager darf also nicht damit werben, dass Jugendliche sich anmelden sollen wegen lustiger Bierspiele am Abend.

In Clubs, Bars oder an Veranstaltungen können Happy Hours mit alkoholischen Getränken wie Bier und Wein durchgeführt werden. Das A und O ist auch hier der Jugendschutz. An unter 16-jährige Personen ist die Abgabe verboten. Happy Hours mit Spirituosen sind hingegen immer verboten.

Degustationen alkoholischer Getränke

Wenn Sie Kostproben abgeben, ist das eine Degustation. Sie dürfen nur Kostproben abgeben, sonst fällt der Anlass nicht unter die Vorschriften der Degustation. Wenn Sie Degustationen mit alkoholischen Getränken durchführen möchten, brauchen Sie eine meist eine Bewilligung für einen Einzelanlass. Informieren Sie sich im Vorfeld von Degustationen bei der zuständigen kantonalen Bewilligungsbehörde.

Auch für Degustationen braucht es meist eine Bewilligung.

Jugendschutz

In der Schweiz gelten folgende Gesetze bezüglich des Jugendschutzes:

  • Es dürfen keine Spirituosen an unter 18-jährige Personen verkauft werden.
  • Es darf kein Bier oder Wein an unter 16-jährige Personen verkauft werden.

Diese Altersbeschränkungen sind strikt und zu jeder Zeit einzuhalten. Sie müssen in Ihrem Betrieb auch ein Schild anbringen, welches auf die Altersbeschränkungen hinweist. Wer alkoholische Getränke an Jugendliche abgibt, welche das nötige Mindestalter nicht erreicht haben, macht sich strafbar. Die Altersbeschränkungen per Gesetz dürfen nicht unterschritten, können aber erhöht werden. Das heisst, Sie als Betriebsleiter können in Ihrem Gastronomiebetrieb auch höhere Mindestalter bestimmen oder auch gar keinen Alkohol anbieten.

Der Ausschank von Alkohol ist immer mit einer gewissen Verantwortung verbunden.

Steuern

In der Schweiz produzierte sowie importierte Spirituosen und Biere werden besteuert. Durch die sogenannte Verbrauchssteuer müssen pro Liter Reinalkohol bei Spirituosen Fr. 29.- an Steuern bezahlt werden, bei Alcopops sind es Fr. 116.-. Die Biersteuer ist je nach Bier unterschiedlich. Dabei gibt es drei Kategorien. Weine sind von der Verbrauchssteuer ausgenommen. Durch diese Steuerabgaben werden die AHV und die IV mitfinanziert. Ein kleiner Teil geht an die Kantone, um die Suchtprävention zu finanzieren und Alkoholmissbrauch zu bekämpfen.

Fazit

Im Umgang mit und beim Ausschank von alkoholischen Getränken im Gastgewerbe müssen Sie auf viele Bestimmungen achten. Nehmen Sie diese Bestimmungen ernst und informieren Sie sich frühzeitig bei den kantonalen Behörden, ob Sie eine Bewilligung für den Verkauf von Alkohol brauchen und welche Bestimmungen Sie einhalten müssen. Wenn Sie oder Ihr Personal die Gesetze rund um alkoholische Getränke nicht einhalten, kann das schwere Strafen nach sich ziehen. Schulen Sie Ihr Personal und verkaufen Sie Alkohol verantwortungsvoll. Als Leiter eines Gastronomiebetriebes handeln Sie dabei als Vorbild.

Aktualisiert am 30.03.2023