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KOPAS im Gastgewerbe – Arbeitssicherheit in der Gastronomie

In der Gastronomie kann es immer wieder zu Unfällen kommen, besonders in der Küche oder im Service. Damit die Arbeitssicherheit verbessert und Unfälle verhindert werden, gibt es die Kontaktperson für Arbeitssicherheit, kurz KOPAS genannt.

Wir zeigen Ihnen, weshalb Sie in Ihrem Betrieb eine KOPAS brauchen und welche Kurse es gibt.

Was ist eine KOPAS und wer braucht sie?

Die Abkürzung KOPAS steht für die Kontaktperson für Arbeitssicherheit. Damit eine KOPAS ihre Aufgaben wahrnehmen kann, hat sie einen branchenspezifischen KOPAS-Kurs besucht. Sie nimmt auch regelmässig an Weiterbildungen teil. Es ist vorgeschrieben, dass pro Betrieb in der Gastronomie aber auch in anderen Branchen mindestens eine Person in der Funktion als KOPAS tätig ist. Entweder hat die Geschäftsleitung selbst den KOPAS-Kurs besucht oder sie delegiert die Funktion der KOPAS an einen Mitarbeiter mit den nötigen Kompetenzen. Der KOPAS-Kurs muss vor der Betriebseröffnung absolviert und für die Betriebsbewilligung vorgewiesen werden.

Arbeitssicherheit in der Gastronomie

Unfälle und Krankheit können sich je nach Branche unterscheiden. Die häufigsten Ursachen für Unfälle im Gastgewerbe und in der Hotellerie sind:

  • ausgleiten
  • ausrutschen
  • stürzen
  • herunterfallen
  • stechen
  • schneiden
  • schürfen

Auch das Heben von schweren Lasten, das Umfallen von Gegenständen und die Berührung mit schädlichen Stoffen kann zu Unfällen führen. Diese Unfallhergänge ereignen sich sehr oft im Service und in der Küche. Die Kontaktperson Arbeitssicherheit lernt im KOPAS-Kurs die vorbeugenden Massnahmen für ihre Branche kennen, um Unfällen und Krankheiten vorzubeugen. Diese Massnahmen setzt die KOPAS im Betrieb gezielt um.

In der Küche kann es in der Hektik zu Unfällen kommen.

Die KOPAS im Gastgewerbe

Die KOPAS ist für die Umsetzung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes im Unternehmen zuständig. Die KOPAS berät die Betriebsleitung bei der Definition der Jahresziele im Bereich der Arbeitssicherheit, die ins Leitbild des Unternehmens fliessen. Zudem ist die KOPAS für folgende Aufgaben zuständig:

  • Massnahmen, Umsetzung und Kontrolle: Die KOPAS definiert präventive Massnahmen, die speziell auf den Betrieb zugeschnitten sind. Sie stellt Checklisten, Merkblätter und Sicherheitsregeln zur Verfügung, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiterinnen die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen kennen und einhalten.
  • Schulung der Mitarbeitenden: Die KOPAS schult die Mitarbeiter regelmässig im Bereich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Sie informiert auch die Betriebsleitung über den aktuellen Stand der Arbeitssicherheit im Unternehmen.
  • Erste Ansprechperson: Bei Fragen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz ist die KOPAS die erste Ansprechperson für Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmer im Unternehmen. Bei Unklarheiten ist es die Aufgabe des KOPAS, dass Spezialisten hinzugezogen werden.

Je nach Gastronomiebetrieb können weitere Aufgaben im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf die KOPAS zukommen. Die KOPAS sollte zusammen mit der Betriebsleitung ihre Aufgaben klar definieren und genügend Zeit für die Erfüllung erhalten. Die KOPAS trägt massgeblich zur Förderung der Arbeitssicherheit und zum Wohlbefinden der Mitarbeiterinnen bei. Ihre Qualifikation und kontinuierliche Weiterbildung sind sehr wichtig, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

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Was muss bei einer Kontrolle nachgewiesen werden?

Die KOPAS ist nicht nur für die interne Sicherheit im Betrieb verantwortlich, sondern auch die Ansprechperson für externe Kontrollen. Wenn der Betrieb von der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA) oder einer kantonalen Behörde überprüft wird, muss die KOPAS bestimmte Nachweise erbringen. Die erforderlichen Dokumente variieren je nach Betriebsgrösse. Hier einige wichtige Punkte, die Sie beachten sollten:

  • Präventive Massnahmen: Die KOPAS muss nachweisen können, dass die im Betrieb umgesetzten präventiven Massnahmen den Sicherheitsstandards entsprechen. Dazu gehören beispielsweise Brandschutzmassnahmen, ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes und der Umgang mit gefährlichen Substanzen.
  • Kontrollen: Die KOPAS sollte Aufzeichnungen über regelmässige Kontrollen führen. Dies umfasst die Überprüfung von Maschinen, Geräten und Sicherheitseinrichtungen.
  • Schulungen: Die KOPAS muss nachweisen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmässig im Bereich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes geschult werden. Schulungsprotokolle sind hier wichtig.
  • Instandhaltung: Die KOPAS sollte Dokumente über die Instandhaltung von Maschinen und Geräten vorlegen können. Dies ist entscheidend für die Sicherheit am Arbeitsplatz.
  • Notfallorganisation (Erste Hilfe): Die KOPAS muss nachweisen, dass im Betrieb eine Notfallorganisation vorhanden ist. Diese umfasst Erste-Hilfe-Massnahmen und die Verfügbarkeit von Erste-Hilfe-Ausrüstung.

Es ist ratsam, dass die KOPAS zusammen mit der Betriebsleitung alle erforderlichen Nachweise klar dokumentiert und aufbewahrt. Eine gut organisierte Dokumentation erleichtert externe Kontrollen und stellt sicher, dass der Gastronomiebetrieb den Sicherheitsanforderungen entspricht.

Ausserhalb der Küch kommt es im Service oft zu Unfällen.

KOPAS-Kurse

Welche Massnahmen in der Gastronomie genau umzusetzen sind, finden Sie ebenfalls in unseren Wirtefernkursen. Informationen zu den KOPAS-Kursen für die Gastronomie finden Sie bei der Eidgenössischen Koordinationskommission Arbeitssicherheit (EKAS) und bei der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA). KOPAS-Kurse werden beispielsweise von HotellerieSuisse oder von den kantonalen Gastronomieverbänden angeboten. Diese Kurse richten sich nach der Richtlinie 6508 der EKAS.

Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter lohnt es sich am KOPAS-Kurs teilzunehmen. Wie unsere Wirtefernkurse vermittelt der KOPAS-Kurs wertvolles Wissen und ist eine gute Erfahrung. Zudem ist es eine weitere Ausbildung, die Ihre Kompetenzen erhöht.

Fazit

In jedem Gastronomiebetrieb ist eine Kontaktperson für Arbeitssicherheit (KOPAS) unerlässlich. Die KOPAS trägt die Verantwortung für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz im Betrieb. Gemeinsam mit der Betriebsleitung organisiert sie Schulungen für die Mitarbeitenden und erarbeitet Massnahmen, um Unfälle und Krankheiten zu reduzieren. Als Betriebsleiterin sollten Sie bereits vor der Eröffnung Ihres Gastronomiebetriebes darüber nachdenken, wer den KOPAS-Kurs absolviert. Dieser Kurs muss vor der Betriebseröffnung erfolgreich abgeschlossen werden, um eine Betriebsbewilligung zu erhalten und anschliessend die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

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Aktualisiert am 11.04.2024