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Lebensmitteldeklaration – Was schreibt das Lebensmittelgesetz vor?

Die Deklaration von Lebensmitteln ist in der Schweiz per Gesetz geregelt. Dies gilt besonders für die Gastronomie. Falsche Deklarationen können Konsequenzen haben.

Wir zeigen Ihnen in diesem Artikel, was Sie bei der Deklaration beachten müssen und wie Sie Lebensmittel richtig deklarieren.

Lebensmittelgesetz der Schweiz

In der Schweiz wird die Deklaration von Lebensmitteln durch das Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (LMG) und der Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (LIV) geregelt. Auch die Gastronomie muss sich an diese Gesetze halten. Eine falsche Deklaration von Lebensmitteln kann Konsequenzen haben. Erstens, weil Sie in Ihrem Gastronomiebetrieb zur gesetzeskonformen Deklaration verpflichtet sind. Und Zweitens, weil damit das Vertrauen der Kundschaft verspielt wird. Für Gastronomen ist es darum zentral, genügend Zeit in die Deklarationsvorschriften zu investieren. Die Deklaration von Lebensmitteln wird durch das Personal der Lebensmittelkontrolle überprüft. Bei falschen Deklarationen riskieren Sie Bussen, eine befristete Schliessung oder gar den Entzug der Betriebsbewilligung.

Da die Lebensmitteldeklaration neben dem Hygienekonzept (HACCP-Konzept) der wichtigste Punkt im Lebensmittelrecht ist, haben wir einen Blick in die Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel geworfen und eine kurze Checkliste zur korrekten Lebensmitteldeklaration zusammengestellt. Diese finden Sie später in diesem Artikel.

Einen vertieften Einblick in das Lebensmittelgesetz und in die Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel liefern unsere Wirtefernkurse:

Was ist mit Lebensmitteldeklaration gemeint?

Unter Lebensmitteldeklaration werden in der Schweiz alle Informationen verstanden, die dem Konsumenten beim Verkauf eines Lebensmittels übermittelt werden. Sei es Herkunft, Herstellungsort, Produktion, Zusammensetzung, Verbrauchsdatum, usw. Nicht bei allen Lebensmitteln müssen alle Informationen vorhanden sein. Welche Lebensmittel wie gekennzeichnet werden müssen, verraten Ihnen die entsprechenden Gesetze und Verordnungen. Unter die Lebensmitteldeklaration fallen in der Gastronomie auch die mündlichen Erklärungen des Personals. Falls Mitarbeitende aus dem Service beispielsweise gefragt werden, ob der Schokoladenkuchen Gluten enthält, muss dem Kunden Auskunft über die enthaltenen Allergene im Schokoladenkuchen geben werden können. Bestimmte Deklarationen müssen schriftlich in der Speisekarte oder auf einem Plakat stehen.

Die Deklaration von Lebensmitteln muss dokumentiert werden.

Checkliste Lebensmittedeklaration Schweiz

Sachbezeichnung: Um welches Lebensmittel handelt es sich?

  • Die übliche Bezeichnung muss verwendet werden. Fantasienamen sind verboten. Zum Beispiel darf Pouletgeschnetzeltes nicht „Weisse Fleischklösschen“ genannt werden. Bleiben Sie präzise.
  • Geschützte Begriffe wie Bündnerfleisch, Feta oder Greyerzer ersetzen die Sachbezeichnung. Geschützte Begriffe dürfen nur verwendet werden, wenn das Lebensmittel deren kennzeichnenden Eigenschaften aufweist. Zum Beispiel muss Kräuterbutter mit echter Butter zubereitet werden, Bündnerfleisch darf nicht irgendeine Art von Trockenfleisch sein und Parmaschinken darf nur als solcher gekennzeichnet werden, wenn er auch aus dieser Region stammt.

Herkunft: Woher kommt das Lebensmittel?

  • Bei Fleisch und Fisch müssen die Tierart und Fischart sowie das Herkunftsland schriftlich angegeben werden.
  • Bei Brot und Backwaren muss das Produktionsland angegeben werden.

Produktion: Wurde das Lebensmittel mit speziellen Produktionsmethoden produziert?

  • Wenn Fleisch aus einer Produktion stammt, die in der Schweiz verboten ist (Produktion mit Hormonen und/oder Antibiotika), muss dies schriftlich deklariert werden.
  • Ob Fisch aus Zucht oder Wildfang stammt, muss schriftlich deklariert werden.
  • Falls Eier oder Pouletfleisch aus einer Produktion stammt, die in der Schweiz verboten ist (Käfighaltung), muss dies schriftlich deklariert werden.
  • Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) müssen schriftlich deklariert werden.

Preis: Wie setzt sich der Preis zusammen?

  • Geben Sie immer den Nettopreis plus Zusatz inkl. gesetzlicher MwSt. an.

Allergene: Welche Gerichte können allergische Reaktionen auslösen?

  • Substanzen, die Allergien auslösen können (z.B. Gluten, Milch, Nüsse), müssen ausgewiesen werden. In der Gastronomie genügt ein gut sichtbarer Hinweis, dass mündlich nachgefragt werden kann. Stellen Sie sicher, dass Sie Ihr Personal entsprechend schulen und dass die Informationen zu Allergenen schriftlich vorliegen.

Diese Checkliste gilt als Anhaltspunkt für die Deklaration für Lebensmittel. Sie ist nicht vollständig. Beachten Sie das Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (LMG), die Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV), die Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (LIV) sowie die Verordnung des EDI über die Hygiene beim Umgang mit Lebensmittel (HyV).

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Die Lebensmitteldeklaration schützt auch Ihre Gäste.

Beispiele Lebensmitteldeklaration

  • Schweinschnitzel (CH) an einer Champignonrahmsauce serviert mit Butternudeln
    Fr. 26.50 inkl. gesetzlicher MwSt.
  • Pouletbrust* (Brasilien) mit Ofenkartoffeln und Frühlingsgemüse
    Fr. 25.60 inkl. gesetzlicher MwSt.
    *kann mit Antibiotika oder Leistungsförderer erzeugt worden sein.
  • Gebratenes Lachsfilet aus Wildfang (Nordpolarmeer) mit Trockenreis an einer Kräuterbuttersauce
    Fr. 35.00 inkl. gesetzlicher MwSt.

Allergene: Unser Personal berät Sie gerne bezüglich Nahrungsmittelallergien.

Fazit

Im Umgang mit und bei der Deklaration von Lebensmitteln ist Vorsicht geboten. Besonders in der Gastronomie müssen Sie Acht geben auf das Lebensmittelgesetz der Schweiz. Machen Sie sich vertraut mit den wichtigsten Bestimmungen und schulen Sie Ihre Mitarbeitenden regelmässig. Weitere Informationen finden Sie im Lebensmittelrecht (LMG), in der Lebensmittelverordnung (LGV), in der Verordnung des EDI zur Information über Lebensmittel (LIV), die Verordnung des EDI über die Hygiene beim Umgang mit Lebensmittel (HyV) und in der Zusatzstoffverordnung (ZuV).

Eignen Sie sich mit dem Wirtepatent oder dem Grundkurs Gastronomieführung das Grundwissen zum Thema Lebensmittelrecht an. Oder stöbern Sie in unseren Wissensartikeln für weitere Informationen zum Thema:

Aktualisiert am 01.03.2024