SAC-Hütte bewirten – was Hüttenwarte beachten müssen
Als Hüttenwart einer SAC-Hütte sind Sie ein Allrounder. Sie sind Gastgeber, Hüttenwart und Schützer der Umgebung. Damit Sie eine Berghütte führen können, müssen Sie einige rechtliche Bestimmungen beachten.
In diesem Artikel lesen Sie, welche rechtlichen Anforderungen Sie erfüllen müssen, um eine SAC-Hütte zu führen.
Ausbau der Berghütten
In der Schweiz gibt es rund 150 SAC-Hütten und diverse weitere Berghütten. Die meisten davon sind nur im Sommer und Herbst bewirtschaftet, einige auch in den Winter- und Frühlingsmonaten. Sie liegen an abgelegenen Orten und sind fast ausschliesslich zu Fuss erreichbar. Über Jahre boten die Hüttenwarte ein eingeschränktes Speise- und Getränkeangebot für SAC-Mitglieder an und waren deshalb oft von der Bewilligungspflicht ausgenommen. In den letzten Jahren entwickelten sich viele Hütten zu grösseren Betrieben, das Speise- und Getränkeangebot wurde ausgebaut. Gäste können neben den Übernachtungen auch Angebote mit Halbpension buchen. Nun stellt sich die Frage, ob Hüttenwartinnen dafür eine Betriebsbewilligung und allenfalls ein Wirtepatent benötigen. Wir haben uns die Bestimmungen in den grössten Bergkantonen der Schweiz genauer angeschaut.
Kanton Bern
Im Kanton Bern fallen SAC-Hütten und Berghütten nicht unter das Gastgewerbegesetz. Berghütten sind dabei explizit als Unterkünfte des Schweizer Alpen-Clubs und andere ähnliche Organisationen mit gleicher Zielsetzung definiert. Das bedeutet, dass Hüttenwarte von SAC-Hütten und Berghütten im Kanton Bern weder über eine Betriebsbewilligung noch über ein Wirtepatent verfügen müssen, unabhängig von der Grösse und dem Angebot der Hütte. Als Grundlage können Sie trotzdem eine allgemeine Weiterbildung im Gastgewerbe machen, wie zum Beispiel unser Grundkurs Gastronomieführung.
Kanton Wallis
Wer im Kanton Wallis eine SAC-Hütte oder eine Berghütte übernehmen will, muss eine Betriebsbewilligung beantragen. Diese Bewilligung wird nur erteilt, wenn die Hüttenwartin über ein Wirtepatent oder über eine anerkannte Berufsbildung (Hotelfachschule, usw.) verfügt. Dabei spielt es eine Rolle, wie gross die SAC-Hütte oder Berghütte und das Speise- und Getränkeangebot ist. Informieren Sie sich direkt bei den kantonalen Behörden über die geltenden Bestimmungen.
Kanton Graubünden
Der Kanton Graubünden kennt keine Pflicht für ein Wirtepatent. Deshalb müssen auch Hüttenwarte über kein Wirtepatent verfügen. Trotzdem könne Sie eine allgemeine Weiterbildung im Gastgewerbe machen, wie zum Beispiel unser Grundkurs Gastronomieführung. Denn alle Gastronomiebetriebe, auch bewirtete SAC-Hütten und Berghütten, müssen eine Betriebsbewilligung beantragen, sofern Speisen und Getränke vor Ort abgegeben werden. Für den Ausschank von Alkohol muss eine Kleinhandelsbewilligung beantragt werden. Nicht bewirtete SAC-Hütten oder Berghütten brauchen keine Betriebsbewilligung.
Kanton Tessin
Im Kanton Tessin müssen Hüttenwartinnen für die Betreibung einer SAC-Hütte oder Berghütte ein Wirtepatent (Diploma cantonale d’esercente) besitzen, sofern der Zugang zur Berghütte direkt über eine befahrbare Strasse oder eine Transportmöglichkeit (Seilbahn, Zahnradbahn, usw.) gewährleistet ist. Für deutschsprachige Hüttenwarte bietet sich das Wirtepatent Schweiz an, welches in der ganzen Schweiz gültig ist. Ist die SAC-Hütte oder Berghütte nur zu Fuss erreichbar, braucht die Hüttenwartin für den Betrieb keine Bewilligung.
Kanton Glarus
Im Kanton Glarus sind Unterkünfte des Schweizer Alpen-Clubs und andere Berghütten von Vereinen und ideellen Institutionen explizit vom Gastgewerbegesetz ausgenommen. Sie benötigen somit weder eine Betriebsbewilligung noch ein Wirtepatent. Trotzdem können Sie eine allgemeine Weiterbildung im Gastgewerbe machen, wie zum Beispiel unser Grundkurs Gastronomieführung. Um Alkohol auszuschenken, brauchen Sie allenfalls eine Kleinhandelsbewilligung.
Kanton Obwalden
Im Kanton Obwalden wird für das Führen einer SAC-Hütte oder einer Berghütte eine Betriebsbewilligung benötigt. Ausgenommen von der Bewilligungspflicht sind im Kanton Obwalden Alp- und Berghütten, welche nur einzelne Getränke und Speisen anbieten und nur saisonal betrieben werden. Um eine Bewilligung zu beantragen, muss entweder ein Wirtepatent oder eine gleichwertige Ausbildung im Bereich Gastwirtschaft, Hauswirtschaft, Nahrung oder Getränke vorgewiesen werden. Es werden auch ein Abschluss einer Hotelfachschule oder drei Jahre Berufserfahrung in der Lebensmittelhygiene anerkannt. Im Kanton Obwalden wird keine Wirteprüfung durchgeführt. Sollten Sie über keinen geeigneten Nachweis verfügen, so empfehlen wir Ihnen das Wirtepatent Luzern. Dieses Wirtepatent wird im Kanton Obwalden sicher anerkannt.
Kanton Nidwalden
Im Kanton Nidwalden wird für das Führen einer SAC-Hütte oder einer Berghütte eine Betriebsbewilligung benötigt. Berghütten können im Kanton Nidwalden auf Gesuch beim Arbeitsamt von der Bewilligungspflicht befreit werden. Um eine Bewilligung zu beantragen, muss entweder ein Wirtepatent oder eine gleichwertige Ausbildung im Bereich Gastwirtschaft, Hauswirtschaft, Nahrung oder Getränke vorgewiesen werden. Es wird auch ein Abschluss einer Hotelfachschule anerkannt. Im Kanton Nidwalden wird keine Wirteprüfung durchgeführt. Sollten Sie über keinen geeigneten Nachweis verfügen, so empfehlen wir Ihnen das Wirtepatent Luzern. Dieses Wirtepatent wird im Kanton Nidwalden sicher anerkannt.
Kanton St. Gallen
Wenn Sie im Kanton St. Gallen eine Berghütte übernehmen und führen wollen, müssen Sie gewisse persönliche Voraussetzungen mitbringen. Wenn Sie nicht mindestens drei Jahre Erfahrung im Bereich Lebensmittelhygiene vorweisen können, einen Abschluss einer Hotelfachschule besitzen oder über eine gleichwertige Ausbildung im Bereich Gastwirtschaft, Hauswirtschaft, Nahrung oder Getränke verfügen, müssen Sie in einer Prüfung Kenntnisse im Bereich Lebensmittelhygiene nachweisen. Erst danach kann eine Betriebsbewilligung für eine Berghütte beantragt werden. Wir empfehlen Ihnen dazu unseren Wirtefernkurs St. Gallen.
Kanton Schwyz
Hüttenwarte im Kanton Schwyz müssen für das Führen einer SAC-Hütte oder einer Berghütte eine Betriebsbewilligung beantragen. Ein Wirtepatent wird im Kanton Schwyz nicht benötigt.
Hüttenwartkurs des SAC
Der SAC bietet zusammen mit der Vereinigung der Schweizer Hütten einen Hüttenwartkurs an. Dieser deckt während 15 Kurstagen die wichtigsten Themen für einen Job als Hüttenwartin ab. Bevor der Hüttenwartkurs gemacht werden kann, müssen zwei praktische Einsätze à je zwei Wochen in ausgewählten SAC-Hütten geleistet werden. Da sich nur ein Teil des Kurses den Themen Lebensmittelrecht, Hygiene und Gastronomie widmet, wird der Hüttenwartkurs von den Kantonen nicht als Ersatz für das Wirtepatent gesehen. Selbst langjährige Hüttenwarte müssen daher das Wirtepatent nachholen, wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt im Tal einen Gastronomiebetrieb eröffnen möchten.
Fazit
Bevor Sie sich dazu entscheiden, Hüttenwart oder Hüttenwartin zu werden, sollten Sie sich bei den kantonalen Behörden informieren. Es ist wichtig, dass Sie die rechtlichen Bestimmungen zu jeder Zeit einhalten, egal ob auf 3'000 Meter über Meer oder im Tal. Nehmen Sie sich Zeit für die benötigten Ausbildungen und planen Sie die Übernahme einer SAC-Hütte oder Berghütte genügend im Voraus. Nur so werden Sie eine erfolgreiche Übernahme feiern können.
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Aktualisiert am 17.05.2023